Mitglied werden

Bei Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an die Mitgliederverwaltung oder den entsprechenden Teammanager.Das aktuelle Anmeldeformular kann unter Downloads heruntergeladen werden. Bitte vollständig und leserlich ausgefüllt an den Teammanager / Vorstand weiterleiten.Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten Hinweise zur Mitgliedschaft.

Den Antrag gibt es direkt hier: Aufnahmeantrag (PDF)

Hinweise zur Mitgliedschaft
Durch die Mitgliedschaft im Verein werden die jeweils gültige Satzung und die Finanzordnung des 1s ASC Neuss e.V. anerkannt.

1.  Beitragszahlung

Rechnungsbeiträge werden als Kalender Jahresbeiträge berechnet und sind in voller Höhe zu zahlen. Bei einer halbjährlich gewünschten Rechnungsstellung wird eine Gebühr von 5€/Jahr erhoben. Ferienzeiten oder aus anderen Gründen ausfallende Trainingseinheiten berechtigen nicht zu Zahlungskürzungen. Nachträglich werden keine Beiträge gutgeschrieben oder erstattet. Der Einzug des Beitrages erfolgt in der Regel Mitte Februar, bei halbjährlichem Einzug auch Mitte Juli eines Jahres. Ist keine Abbuchung erwünscht, kann auf Rechnung (Gebühr: 10€/Jahr) umgestellt werden. Bei Zahlungsverzug des Mitgliedsbeitrages werden Mahngebühren entsprechend der Finanzordnung fällig.

2.  Beitragsermäßigung

Ermäßigungen für volljährige Schüler und Studenten sind möglich. Ermäßigungsnachweise (z.B. Kopie Schüler oder Studentenausweis) sind dem Aufnahmeantrag beizufügen und bei Veränderung bzw. Ablauf, mindestens aber einmal jährlich zu erneuern. Andernfalls entfällt die gewährte Ermäßigung.

3.  Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt ist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Jahres beim Vorstand anzuzeigen und bedarf der Schriftform. Es zählt das Datum des Posteingangsstempels. Eine entsprechende Kündigungsbestätigung wird in der Regel nach Eingang der Kündigung zugestellt. Der Nachweis der Kündigung ist vom Mitglied zu erbringen. Mündliche Abmeldungen oder Kündigungen sind ungültig.

4.  Wohnungswechsel

Wohnungswechsel sind uns vom Mitglied umgehend mitzuteilen. Anfallende Gebühren für die Ermittlung der neuen Anschrift werden in Rechnung gestellt.

5.  Haftung für verlorene Gegenstände

Für abhanden gekommene Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Liegengebliebene und gesicherte Gegenstände können beim Teammanager innerhalb 4 Wochen gegen eine Spende von 5€ ausgelöst werden, danach werden die Gegenstände für die Entsorgung freigegeben.

6.   Haftung bei Unfällen

Eine Haftung bei Schadensfällen oder Gesundheitsschäden findet ausschließlich im Rahmen der mit der Sportversicherung vereinbarten, jeweils geltenden Verträge statt. Die können während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Unfälle sind dem Teammanager sofort zu melden und dem Vorstand innerhalb 3 Tagen schriftlich anzuzeigen.

7.  Änderungen der Bankverbindung

Eine Änderung der Kontoverbindung ist dem Vorstand umgehend mit dem entsprechenden Formblatt mitzuteilen. Anfallende Gebühren für die Ermittlung der neuen Bankverbindung bzw. Rücklastschriften werden in Rechnung gestellt.

8.  Elektronische Datenverarbeitung

Die Daten werden elektronisch gespeichert. Sie werden nur zu Vereinszwecken verwendet. Dazu gehört auch die Weitergabe an Verbände zwecks Ausstellung von Spieler- und Startpässen, sowie Veröffentlichung in z.B. Kaderlisten und weiterer Verwendung.

9.   Foto- und Filmaufnahmen

Mit der Anmeldung wird die elektronische Speicherung der Daten und die Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen in Aushängen, im Internet und in sonstigen Publikationen 1st ASC Neuss e.V.  sowie dessen Abteilungen und der öffentlichen Medien sowie bei den Verbänden akzeptiert.

10.  Sonstiges

Sämtliche Sport- und Schwimmhallen sind nur mit entsprechender Sportkleidung und sauberen Sportschuhen zu betreten. Das Rauchen in sämtlichen Sport- und Schwimmhallen sowie das Mitbringen von Glasflaschen oder anderen zerbrechlichen Gegenständen zu Hallen und Sportplätzen ist strengstens untersagt.